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Herzlich Willkommen in der Oberlausitz - Witajće k nam!


... Mit diesen Seiten erhalten Sie einen Überblick meiner Aufgaben als Abgeordneter für Sachsen, für die Oberlausitz und für den Wahlkreis Bautzen 2. Sie finden hier Themen und Termine, aktuelle Informationen sowie ein wenig zu meiner Person.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und freue mich über Ihre Anregungen, konstruktive Hinweise und Ihre Kritik.

Herzlich grüßt Sie aus der Oberlausitz
Marko Schiemann

Einladung


20. Politische Aschermittwoch
in der Oberlausitz

am 22. Februar 2012, 18.00 Uhr
in der Mehrzweckhalle Am Schützenplatz
in Bautzen

mit
Dr. h.c. Charlotte Knobloch,
2006 – 2010 Präsidentin des Zentralrates der Juden in Deutschland
Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses.

Ich lade Sie recht herzlich ein.

Zur Information: Parkplätze stehen auf dem Schützenplatz ausreichend zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise nach Bautzen.

Bautzen - immer eine Reise wert

 

 

 

 

 

 

 




Ein Besuch in Bautzen lohnt sich nicht nur im Winter. Sehen Sie hier www.bautzen.de, oder besser, Kommen Sie selbst.

 


 

Geringe Chance für das Landgericht

Mittwoch, 28. Dezember 2011
(Sächsische Zeitung) Von Ulli Schönbach

Der Bautzener Abgeordnete Marko Schiemann(CDU) ist überzeugt: Die Fusion der Gerichte in Bautzen und Görlitz ist rechtlich nicht haltbar.
Der Landtagsabgeordnete Marko Schiemann(CDU) sieht noch eine geringe Chance auf den Erhalt des Landgerichts Bautzen. Dieses soll nach dem Willen der Landesregierung dem Landgericht Görlitz zugeordnet werden. Die Fusion ist Teil der geplanten Verwaltungsreform in Sachsen.

In Bautzen steht sie seit Monaten in der Kritik, da von der Zusammenlegung beider Gerichte kaum Einspareffekte erwartet werden.
Dennoch läuft nun alles auf eine Fusion hinaus. „Politisch sind die Möglichkeiten ausgeschöpft“, sagt Schiemann. Eine Chance, die Zusammenlegung zu verhindern, sieht er nur noch auf juristischem Weg. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Möglichkeit, vor Gericht Sorbisch zu sprechen. Dieses Recht wird zwar in der Praxis so gut wie nie angewandt, dennoch muss es bei der Standortentscheidung beachtet werden, denn es leitet sich aus dem Einigungsvertrag her. „Der Einigungsvertrag zählt zum Bundesrecht. Er kann nicht durch Beschluss des Landtages außer Kraft gesetzt werden“, sagt Schiemann. Es müsse daher auch künftig einen Landgerichtsstandort im sorbischen Siedlungsgebiet geben.
Dieses Problem wurde bereits in den Anhörungen zur Verwaltungsreform deutlich. CDU und FDP im sächsischen Landtag haben deshalb einen Änderungsantrag eingebracht. Das Recht, vor Gericht Sorbisch zu sprechen, soll demnach auch auf den Landkreis Görlitz ausgedehnt werden.
Schiemann überzeugt dieser Vorschlag nicht: „Der Einigungsvertrag bindet die Rechte der Sorben ausdrücklich an Bautzen. Ich kann diese Rechte zwar auf weitere Gerichtsstandorte ausdehnen, ich darf sie aber nicht zugleich in Bautzen wegnehmen.“ Genau dies wäre aus Schiemanns Sicht aber der Fall, da das eigenständige Landgericht Bautzen mit der Verwaltungsreform verschwinden würde. „Rechtlich ist diese Konstruktion nicht haltbar.“

Schiemann will nun zunächst abwarten, wie sich die Domowina und weitere sorbische Organisationen in dieser Frage positionieren. Sie können sich im Rahmen einer schriftlichen Anhörung bis Anfang Januar äußern. Anschließend wolle er über sein weiteres Vorgehen und sein Abstimmungsverhalten entscheiden, sagt der Abgeordnete.

Marko Schiemann fordert Erhalt des Landgerichts

Der Behördenstandort Bautzen dürfe nicht weiter geschwächt werden. Sonst werde am Ende die gesamte Region darunter leiden, sagt der CDU-Abgeordnete.

 Für den Erhalt beider Landgerichte in der Oberlausitz hat sich der Bautzener Landtagsabgeordnete Marko Schiemann (CDU) ausgesprochen. Er wies damit erneut Pläne der sächsischen Staatsregierung zurück, das Landgericht Bautzen als Außenstelle dem Landgericht Görlitz anzugliedern. Dieser Schritt sei aus fachlicher, aber auch aus landespolitischer Sicht falsch, sagte Schiemann im SZ-Gespräch. „Es geht mir nicht um Vorteile für meinen Wahlkreis, es geht mir um sachgerechte Entscheidungen“, so Schiemann. Deshalb trete er ausdrücklich auch für den Erhalt des Landgerichts in Görlitz ein. „Wir brauchen eine flächendeckende Justiz in Sachsen. Richter und Staatsanwälte müssen im gesellschaftlichen Leben verwurzelt sein, sonst verlieren sie den Bezug zu den Menschen, über deren Angelegenheiten sie entscheiden.“

Kaum Einspar-Effekte


Umgekehrt seien auch die Bürger auf nahe Gerichte angewiesen. „Es ist niemandem zuzumuten, künftig von Königsbrück ans Landgericht nach Görlitz zu fahren, um dort sein Anliegen zu vertreten. Denn das wäre die Konsequenz der jetzt im Raum stehenden Pläne“, ist Schiemann überzeugt. „Wenn das Landgericht Bautzen erst einmal in eine Außenstelle umgewandelt wurde, dann wird es über kurz oder lang auch aufgelöst“, so der Abgeordnete. Das zeige die Erfahrungen mit der Verlegungen der Bautzener Polizeidirektion nach Görlitz. Außerdem sei mit einer Außenstelle auf Dauer kein Geld zu sparen. „Zwei bis drei Stellen fallen weg, im Gegenzug steigen Reibungsverluste. Und die Kosten für Dienstfahrten, Aktentransporte und Kommunikation schnellen in die Höhe.“ Mit effektiver Verwaltungsarbeit habe das nichts mehr zu tun. Noch allerdings hoffe er auf ein Einlenken der Staatsregierung, erklärte Schiemann. Die Landgerichtspräsidenten in Bautzen und Görlitz hätten in den vergangenen Wochen mit guten Argumenten deutlich gemacht, wie wichtig der Erhalt beider Gerichte sei.

Keine Hilfe für Görlitz


„Ich setzte daher auf die Vernunft“, so der Abgeordnete – auch im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung. „Denn Bautzen ist nun einmal der Motor der Region. Nur diese Stadt ist in der Lage, die gesamte Oberlausitz durch eine positive Entwicklung mitzuziehen.“ Sehr bewusst sei deshalb 1991 die Entscheidung gefallen, Bautzen zum zentralen Behördenstandort auszubauen. Diese Entwicklung dürfe nun nicht schrittweise umgekehrt werden. „Ein weitere Verlagerung von Verwaltungsarbeitsplätzen würde Bautzen schwächen, aber Görlitz nicht helfen und der Oberlausitz insgesamt schaden."

Montag, 11. April 2011

Von Ulli Schönbach
(Sächsische Zeitung)
 

Impressionen der Spree im Januar 2011
Nach den Regenfällen und dem Tauwetter der letzten Tage schaute so mancher mit kritischem Blick auf die Pegel der Flüsse in Sachsen. So auch in Bautzen.

Impressionen an der Spree im Januar 2011

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Anfang April hat die Sächsische Staatsregierung die Änderung der Richtlinien zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) beschlossen. Für die GRW-Förderung stehen 2011 und 2012 jeweils rund 249 Millionen Euro zur Modernisierung klein- und mittelständiger Unternehmen zur Verfügung. "Diese Chance gilt es für die weitere Entwicklung der Oberlausitz zu nutzen", fordert Marko Schiemann.
Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die der Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder der Erweiterung bestehender Betriebsstätten dienen sowie Wachstumsvorhaben, die auf einer Diversifizierung der Produktion beziehungsweise grundlegende Änderungen des Gesamtproduktionsverfahrens basieren. Förderfähig ist auch der Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte.
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Sächsische Mittelstandspolitik

Im Zentrum der sächsischen Wirtschaftspolitik steht die Verbesserung der Standortbedingungen im Freistaat und die Entwicklung wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstrukturen. Ausgehend von Größe und Struktur der Unternehmenslandschaft ist die Wirtschaftspolitik in erster Linie Politik für den Mittelstand. Um dessen Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, bietet der Freistaat speziell ausgerichtete Fördermaßnahmen an. Dabei geht es generell um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Gründungen und Neuansiedlungen, um das Wachstum hier ansässiger KMU und um die Stärkung der technologischen Leistungsfähigkeit der Unternehmen. Flankiert werden diese Maßnahmen durch die nichtinvestive Förderung im Rahmen der sächsischen Mittelstandsrichtlinien.

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Dienstag, 3. Januar
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Dienstag, 10. Januar
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Mittwoch, 11. Januar
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Donnerstag, 12. Januar
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Montag, 16. Januar
Sitzung des AK für Inneres im SLT
17. bis 21. Januar
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Dienstag, 24. Januar
Fraktionssitzung im SLT
25. / 26. Januar
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Dienstag, 31. Januar
Sitzung des AK für Verfassung, Recht und Europa im SLT
Sitzung des CDU-Landesvorstandes in Dresden

*SLT = Sächsischer Landtag

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Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Instrument der EU zur Umsetzung der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik, die unter dem Motto - mehr Arbeitsplätze, bessere Arbeitsplätze und Chancengleichheit - steht. Im Förderzeitraum 2001 bis 2013 werden über den ESF beschäftigungspolitisch wirksame Projekte zur Förderung der Anpassungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Intergration von Benachteiligten auf dem Arbeitsmarkt mittels Zuschüssen unterstützt. Die Umsetzung der Förderung erfolgt auf der Grundlage von Förderrichtlinien. Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung sowie Bewillungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank-.
Unterstützung für Existenzgründer nutzen
Existenzgründungen müssen auch künftig unterstützt werden. Die Belastung der Existenzgründung muss der Unternehmer selbst bewältigen. Der Staat und die Verbände bieten dabei Begleitung und Unterstützung an. Jeder sollte bedenken: Sie müssen die Selbständigkeit wirklich wollen und wagen. "Verzweiflungsgründungen" haben wenig Aussicht auf Erfolg. Wer immer mit einem Auge auf die Stellenanzeigen schielt oder die Selbstständigkeit nur als Sprungbrett für die Festanstellung betrachtet, sollte sich den Gründungs-Stress besser sparen.
Der Aufbau eines Unternehmens kostet Nerven, Zeit und Geld also wertvolle Energie, die Sie in diesem Fall besser in Ihre Weiterqualifizierung und die Optimierung Ihrer Bewerbung stecken sollten. Deshalb muss die Exsistenzgründung gut überlegt sein. Planung und Beratung sind der Grundstein für den Erfolg. Für Frauen ergibt sich ein großes Spektrum im Bereich Handwerk und Dienstleistung. In den letzten Jahren verzeichnet man dort eine steigende Tendenz bei der Existenzgründung. Um Risiken auszuschließen, werden Fragen z.B. Förderung, zum Marketing, zur Gewinnermittlung oder zu Personalkosten auf folgenden Internetseiten beantwortet: www.arbeitsagentur.de
www.dihk.de
www.zdh.de
www.gruenderinnenagentur.de
www.existenzgruender.de
sowie in den Gründungsportalen der Länder:
Für den Freistaat Sachsen
www.sab.sachsen.de
www.existenzgruendung-sachsen.de
Sächsisches GuW-Förderprogramm

Sächsisches Programm für Gründungs- und Wachstumsfinanzierung

Alle kleinen und mittleren Unternehmen ermuntere ich das Programm "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Programm)" des Freistaates Sachsen in Anspruch zu nehmen.
Ziel der Förderung ist die Schaffung und Festigung von wettbewerbsfähigen, innovativen und wachstumsorientierten mittelständigen Unternehmen. Es lohnt sich, den derzeitigen Schub in der Wirtschaft zur Stabilisierung und Schaffung neuer Arbeitsplätze zu nutzen und die Wettbewerbssituation oberlausitzer Unternehmen weiter zu verbessern. Dabei dürfen wir nicht nur auf Investoren von außen setzen, sondern auch die die ortsansässigen Firmen unterstützen.

Der Freistaat Sachsen gewährt Zuschüsse bei Aufnahme eines Darlehns für die Gründung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz unter anderem durch Erwerb oder durch Eingehen einer tätigen Beteiligung, für Betriebsmittel und für die Festigung der selbständigen Existenz. Diese muss von Dauer angelegt sein und innerhalb eines Jahres den Haupterwerb des Gründers darstellen.

Ich bin froh, dass in der Oberlausitz im vergangenen Jahr mehr als 80 Unternehmen einen Teil der bisher ausgereichten 100 Millionen Euro genutzt haben.

Antragstellung und Beratung:
Sächsische Aufbaubank (SAB) www.sab.sachsen.de
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit www.smwa.sachsen.de
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH www.bbs.sachsen.de

Richtlinie

Urteil des OVG zu Straßenbaubeiträgen
Mit seinem Urteil zu Straßenbaubeiträgen hat das OVG Bautzen zum Ausdruck gebracht, dass es von einem kommunalpolitischen Ermessen der Städte und Gemeinden ausgeht, ob sie Straßenbaubeiträge erheben. Damit korrigiert das Gericht überraschend seine bisherige, wiederholt bestätigte Rechtsauffassung, die vom Sächsischen Staatsministerium des Innern geteilt wurde, es bestehe für Gemeinden eine grundsätzliche Pflicht zur Erhebung von Beiträgen für Straßenbaumaßnahmen (vgl. Urteile vom 23.03.2004, SächsVBl. 2005, S.112; vom 02.02.2005 – 5 B 510/03 – ; vom 05.04.2006 – 5 B 76/04 –). (Informationen finden Sie hier)
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Das ist es, was mir für Sachsen und die Oberlausitz am Herzen liegt...

 

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